In Österreich müssen ehemalige Banken-Manager und "Beihelfer" zum Fall Hypo Alpe Adria für mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof hat die erstinstanzlichen Urteile gegen Ex-Vorstand Kulterer und weitere Manager wegen Untreue bestätigt.
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Urteil Hypo Alpe Adria: Für Kulterer starker Kontrast zur Chefetage einer Bank
Ex-Bank Vorstand zu mehrjähriger Haft verurteilt
Für bis zu 4,5 Jahre müssen die beteiligten Personen für den angerichteten Schaden in Höhe von 5,5 Millionen Euro an der Hypo Alpe Adria in Haft. Damit findet ein erstes Kapitel der zahlreichen anhänglichen Verfahren ein vorläufiges Ende.
Wolfgang Kulterer, ehemaliger Chef der Hypo Alpe Adria, zeigte sich sichtlich "verwundert" über das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Wien. Der 13. Senat bestätigte das Urteil der ersten Instanz im vollen Umfang, wie der Standard.at (Dienstag) berichtete. Mit dem rechtskräftigen Urteil müssen wegen Untreue und Beihilfe Kulterer für 3,5 Jahre, der Ex-Vize Günter Striedinger für 4 Jahre, der Anwalt Gerhard Kucher ebenfalls für 4 Jahre und der Steuerberater Hermann G. für beinahe 4,5 Jahre ins Gefängnis.
Mit dem bestätigten Urteil geht eine vor rund neun Jahren begonnene "Banken-Geschichte" in einen vorläufigen Abschluss über. Mit einem im Jahr 2004 vollzogenem Sonderdeal per Vorzugsaktionen in einem Volumen von 55 Millionen Euro haben die beteiligten Personen der Hypo Alpe Adria lt. dem Gutachten von Karl Hengstberger einen finanziellen Schaden in Höhe von 5,5 Millionen Euro beigefügt. Nutznießer des Geschäfts sollen u.a. die BC-Holding von Anwalt K. gewesen sein, die den Erlös aus den Vorzugsaktien erhielt und bei einem Kreditzins-Niveau von vier Prozent eine Vorzugsdividende von 6,25 Prozent kassierte. Auf Druck der Aufsichtsbehörden, schwere Zweifel darin hegte, dass es sich noch um Eigenkapital handel könnte, kaufte die Hypo die Vorzugsaktien wieder zurück. Dennoch wurden die Papiere anschließend wieder an den Mann gebracht. Bereits in erster gerichtlicher Instanz wurden in den Vorgängen Untreue erkannt, da es sich um das zugeführte Geld um kein Eigenkapital gehandelt haben soll. Das OGH hat den Tatbestand der Untreue nun bestätigt.
Im Bankensektor ist die rechtskräftige Verurteilung eines ehemaligen Banken-Managers ein Novum. Zumindest gilt das für den Bereich innerhalb der EU bzw. des Euroraumes. Dennoch bleibt der Eindruck einer gewissen Schwerfälligkeit, wenn die Vorgehensweise Islands gegenüber "Banker-Sünder" als Maßstab herangezogen wird.
Das letzte Wort ist im Fall Hypo Alpe Adria noch nicht gesprochen worden. Lt. Standard.at will der Ex-Vorstand Kulterer das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.